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Bei der Bundesdelegiertenkonferenz in Kiel war die Netzpolitik eines der Hauptthemen. Im Interview mit gruene.de erklärt der Bundestagsabgeordnete und netzpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Netzpolitik weiter Akzente setzen wollen, wo Konfliktlinien verlaufen und wie man diese überbrücken kann.

gruene.de: Auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Kiel haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum ersten Mal einen großen Beschluss zur Netzpolitik gefasst. Warum eigentlich erst jetzt?
Konstantin von Notz: Naja, es wurden ja auch in den letzten Jahren schon immer wieder Beschlüsse zu netzpolitischen Themen gefasst. So zum Beispiel zu Softwarepatenten, der Vorratsdatenspeicherung oder Netzsperren. Nun ist es aber so, dass die Netzpolitik als großes Querschnittsthema immer mehr in den Mittelpunkt tritt und es einfach an der Zeit war, diesem Thema, das wir als Grüne seit Jahren intensiv bearbeiten, einen prominenten Platz auf der unserer BDK einzuräumen. Die Themen Infrastruktur und Bürgerrechte spielen in unserem Beschluss genau so eine wichtige Rolle, wie der Daten- und Verbraucherschutz oder die Kulturpolitik. Mit dem Beschluss geben wir neue und grundlegende Antworten auch auf unbequeme Fragen, die sich kaum eine andere Partei anzugehen traut, zum Beispiel im Bereich des Verhältnisses von Nutzerinnen und Nutzern und Urheberinnen und Urhebern im digitalen Zeitalter.
gruene.de: Das war ja im Vorfeld ein heiß diskutiertes Thema - besonders eine Forderung im Antrag des Bundesvorstandes, nach der das Urheberrecht auf fünf Jahre limitiert werden sollte. Viele Künstler empörten sich und sprachen von kalter Enteignung.
Konstantin von Notz: Ja, es war nicht richtig, den Vorschlag aus der Kulturpolitik aufzugreifen und eine konkrete Zahl als Schutzfrist in den Antragsentwurf zu schreiben. Deswegen wurde dieser Vorschlag ja auch zurückgenommen und durch eine moderate Forderung ersetzt, die schon länger grüne Beschlusslage ist, nämlich die Schutzfristen zu verkürzen.
Insgesamt zielt der Antrag aber überhaupt nicht darauf ab, Kreative zu enteignen. Im Gegenteil: Wir wollen Kreative unterstützen. Deshalb wollen wir die Künstlerinnen und Künstler im Urhebervertragsrecht deutlich stärken, damit sie nicht mehr durch einen Vertrag faktisch alle Rechte an ihren Werken verlieren, was derzeit leider oft der Fall ist. Wir prüfen daher, die Rechte der Kreativen zum Beispiel nach spätestens 20 Jahren an sie zurück zu übertragen. So soll sichergestellt werden, dass Künstlerinnen und Künstler auch tatsächlich von lang anhaltendem Erfolg ihrer Werke profitieren.
Beim Urheberrecht besteht Reformbedarf
Eins ist aber auch wahr: Es ist keine Leistung, das Kind seiner Eltern zu sein. Zudem ist das derzeitige Urheberrecht auch für viele Künstlerinnen und Künstler ungerecht. So werden der Kreativität dort Hindernisse in den Weg gelegt, wo Kunst aus Bestehendem geschaffen werden könnte. Der Remix neuer Lieder kann massive urheberrechtliche Konsequenzen haben. Überlange Schutzfristen verschärfen die Angst vor Strafverfolgung und die Rechtsunsicherheiten vieler Künstlerinnen und Künstler bei Remix, Mash-Up und Sampling. Wir wollen, dass Werke nicht verwaisen, sondern ihren Urheberinnen und Urhebern zugesprochen werden können. Wir wollen, dass junge Künstlerinnen und Künstler ihrer Kreativität freien Lauf lassen können, ohne sich existenzbedrohenden Abmahnungsmechanismen auszusetzen.
Unabhängig von den Details einer Reform des Urheberrechts, ist festzuhalten, dass mit dem Status Quo jedenfalls niemand glücklich ist – weder die Kreativen, noch die kleinen Verlage noch die Nutzerinnen und Nutzer. Insofern gibt es einfach einen relevanten Reformbedarf.
gruene.de: Was bringt denn das grüne Konzept den Nutzerinnen und Nutzern?
Konstantin von Notz: Nutzerinnen und Nutzer sehen sich heute aufgrund der vielfältigen Verschärfungen im Urheberrechtssystem einer ungeahnten Repression gegenüber. Sie dürfen die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht nutzen, sie dürfen an den kulturellen Errungenschaften des Internets nur zu den Bedingungen der Kreativindustrie teilhaben und sie werden massenweise in die Illegalität gedrängt, wenn sie ihre eigene Kreativität ausleben wollen. Uns geht es zunächst einmal darum, die Nutzerinnen und Nutzer zu entkriminalisieren. Anstatt sich jedes Jahr mit rund 800.000 Abmahnverfahren beschäftigen zu müssen, könnte man das Problem des illegalen Filesharings viel eleganter durch eine Pauschalabgabe auf Internetzugänge lösen. Was kaum einer weiß: Solch eine Abgabe ist kein Teufelswerk, es gibt sie in vielen anderen Bereichen schon seit langer Zeit. Schon früher war im Kaufpreis jeder Kassette oder beim Kopieren für jede Kopie eine Gebühr enthalten, die dann an die Urheberinnen und Urheber ging. So wird heute auch schon bei neuen Datenträgern wie DVD-Rohlingen, MP3-Playern, Handys oder Computer-Festplatten eine Gebühr erhoben, die dann nach einem bestimmten Schlüssel an die Kreativen weitergereicht wird. Die Einnahmen aus diesen Leerträgerabgaben machen inzwischen einen relevanten Teil der Einnahmen von Urheberinnen und Urhebern aus.
gruene.de: Kommen wir zu einem anderen Thema: Im Beschluss fordern die Grünen „Breitband für alle“. Heißt das denn, dass der Landwirt aus der Oberpfalz in Zukunft auf schnelleres Internet klagen kann?
Konstantin von Notz: Technische Netze sind die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts! Der Standpunkt der Bundesregierung, dass es schon heute kaum noch „weiße Flecken“, d.h. Regionen mit einer unzureichenden Internet-Versorgung, mehr gäbe und man den weiteren Ausbau der Wirtschaft überlassen solle, geht völlig an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen, zum Beispiel auch in meiner Heimat Schleswig-Holstein, vorbei: Man bekommt heute kein Grundstück mehr verkauft, wenn es nicht mit einem Breitbandanschluss versorgt werden kann. Unternehmern entstehen erhebliche Mehrkosten, weil sie selbst für einen schnelleren Anschluss aufkommen müssen. Das ist ein großer Wettbewerbsnachteil. Außerdem ist es natürlich eine Frage der Gerechtigkeit, allen Nutzerinnen und Nutzern einen Breitbandanschluss und damit zum weltweiten Wissensschatz zu ermöglichen. Eine anständige Internetanbindung ist daher ein elementarer Baustein einer guten Infrastrukturpolitik. Sie muss eine Selbstverständlichkeit werden, so wie es selbstverständlich ist, dass auch an abgelegenen Orten wie auf Amrum oder Föhr morgens der Briefträger kommt und man einen Telefonanschluss hat. Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass der Anschluss mit breitbandigem Internet ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge wird. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir uns intensiv mit der Machbarkeit auseinandergesetzt, haben eine Studie erstellen lassen und die Bundesregierung in mehreren parlamentarischen Initiativen dazu aufgefordert, sich dieser Frage endlich anzunehmen – bislang leider ohne Erfolg.
gruene.de: Vor nicht allzu langer Zeit war Wikileaks in aller Munde. Während viele die Enthüllungen durch die Plattform begrüßen, werfen andere ihr gefährlichen Geheimnisverrat vor. Wo sollte man die Grenze zwischen Transparenz und Geheimhaltung ziehen?
Konstantin von Notz: Grundsätzlich muss man sagen, dass es in der Politik ein erhebliches Transparenzdefizit gibt. Darum wird es Enthüllungen, wie die durch Wikileaks, immer häufiger geben, wenn sich die Politik nicht grundlegend ändert. Der Anspruch muss lauten, so viele Informationen wie möglich öffentlich zugänglich zu machen. Es gibt sicherlich gewisse Dinge, die auch weiterhin unter Verschluss gehalten werden müssen. Ich denke da vor allem an den Bereich der Diplomatie. Wenn sich zum Beispiel Vertreter des Auswärtigen Amtes mit Oppositionellen in einer Diktatur treffen ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, das Treffen und auch dessen Inhalt im Detail nicht öffentlich zu machen. Aber es muss immer einen guten Grund dafür geben, warum etwas nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben wird. Und die Politik ist in der Pflicht, dafür dann einen Beweis zu liefern.
gruene.de: Wenn wir über Transparenz reden, dann sind wir auch schnell beim Thema Datenschutz. Bist du eigentlich bei Facebook?
Konstantin von Notz: Ja, ich bin bei Facebook.
gruene.de: Würdest Du auch Deinem Nachbarn raten ein Konto bei Facebook zu eröffnen?
Konstantin von Nötz: (lacht) Soziale Netzwerke bieten sicherlich viele Möglichkeiten, bringen aber eben auch Probleme mit sich. Ich habe zum Beispiel ein Jahr in den USA verbracht und nutze Facebook auch, um mit meinen amerikanischen Bekannten in Kontakt zu bleiben. Das ist unkompliziert und großartig. Ich sage aber auch immer zu meinen Besuchergruppen im Bundestag, dass man auf Facebook nur Dinge tun soll, die man auch vor 200 Menschen tun würde. Das gilt für das Einstellen jedes Fotos aber auch jeden Kommentar und ähnliches. Außerdem muss man sich bewusst sein, dass Facebook und andere Unternehmen enorm viel über ihre Nutzerinnen und Nutzer wissen. Auch wenn man seine Privatsphäreneinstellungen ganz hoch setzt, sehen zwar andere Nutzerinnen und Nutzer viele meiner Daten nicht mehr, die Betreiber der Plattform aber sehr wohl. Und das wird von dem Unternehmen auch ausgenutzt. Das deutsche Datenschutzgesetz ist in dieser Hinsicht absolut veraltet und muss dringend reformiert werden, damit wir eine politische Kontrolle darüber bekommen, wie mit den immensen Datenmengen umgegangen wird. Nachdem wir uns in den letzten zwei Jahren immer wieder intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern von Facebook ausgetauscht haben, haben wir gerade auch ein Fachgespräch im Bundestag veranstaltet und werden in dieser Sitzungswoche einen umfassenden Antrag zum Daten- und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken vorlegen.
gruene.de: Wo wir gerade beim Datenschutz sind: Die Grünen kämpfen seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung. Nun ist das aber eine EU-Richtlinie. Was passiert denn, wenn die Grünen 2013 an die Regierung kommen und diese Richtlinie umsetzen müssen?
Konstantin von Notz: Da wird von der Union ein Popanz aufgebaut! Wie wir gerade in der Eurokrise sehen, kann in Brüssel ohne die Zustimmung Deutschlands keine Entscheidung getroffen werden. Ob es im Jahr 2013 die Richtlinie, auf die dieser Tage von Seiten konservativer Politiker verwiesen wird, tatsächlich noch gibt, steht derzeit in den Sternen. Nachdem die Verfassungsgerichte etlicher Länder, darunter auch Deutschlands, klargestellt haben, dass die Umsetzung mit zahlreichen Landesverfassungen kaum in Einklang zu bringen ist, steht die Richtlinie seit mehreren Monaten auf dem Prüfstand. Nach allem was man von der europäischen Ebene hört, tut sich die Kommission sehr schwer damit, belastbares Zahlenmaterial von den Mitgliedsstaaten zu bekommen, das den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung belegt. Auch weil dieser Nutzen sehr gering, die Gefahren für unsere Bürgerrechte aber sehr hoch sind, wollen wir, wenn wir 2013 in die Regierung kommen sollten, ordentlich Druck auf die Europäische Union ausüben, damit die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückgenommen wird. Dies haben wir in einem Antrag übrigens bereits am Anfang der Legislatur gefordert.
gruene.de: Wie sieht eigentlich die Kooperation in der Netzpolitik mit den anderen im Bundestag vertretenen Parteien aus? Verlaufen die Grenzen da zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb oder eher zwischen den Netzpolitikern der verschiedenen Fraktionen und dem Rest des Parlaments?
Konstantin von Notz: Wir haben ja seit geraumer Zeit die gemeinsame Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Bundestag. Das Bild ist gemischt. So kämpfen wir zwar gemeinsam mit der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber bei Verbraucherschutzthemen trennen uns Welten. Auf der einen Seite haben die Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker viele gemeinsame Ziele - alle wollen zum Beispiel die Netzneutralität. Es gibt jedoch unterschiedliche Vorstellungen, welcher Weg dorthin führen soll. Im Großen und Ganzen gibt es in der Netzpolitik sicher große Schnittmengen mit der Partei der Linken und auch der FDP. Auch die SPD ist oft inhaltlich auf unserer Seite, wenn auch nicht bei dem ganz zentralen Thema der Vorratsdatenspeicherung. Die Union ist oft – zum Beispiel bei Themen wie dem Datenschutz, der Vorratsdatenspeicherung, dem Urheberrecht und anderen - ziemlich isoliert. Doch auch hier kommt es immer mal wieder im Zuge der Enquete-Zusammenarbeit zu interessanten, fraktionsübergreifenden Positionierungen. So hat sich die Projektgruppe Urheberrecht gerade mehrheitlich für die Prüfung von Pauschalvergütungsmodellen wie der Kulturflatrate ausgesprochen.
gruene.de: Welche Aufgaben liegen in der Netzpolitik bis zur Wahl noch vor den Grünen?
Konstantin von Notz: In den nächsten zwei Jahren wird die Netzpolitik noch stärker in den Vordergrund rücken, als viele sich das heute vorstellen können. Deshalb werden wir unsere intensive thematische Arbeit nach dem netzpolitischen Beschluss auf der BDK konsequent fortsetzen. Wir wollen Projekte wie die Netzneutralität, den Universaldienst, das freie Wissen, die Pauschalvergütung von Urheberinnen und Urhebern und die Modernisierung des Urheberrechts konzeptionell weiter vorantreiben und gesetzestauglich machen. Dabei ist es in der Netzpolitik besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung dieser Konzepte teilhaben zu lassen. Wir sollten diese Zukunftsthemen als originär Grün erkennen und aufnehmen und in diesem Bereich im Zusammenspiel mit allen zivilgesellschaftlich Engagierten, die treibende politische Kraft sein.
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Ein Filesharing für den privaten Gebrauch, Tausch unter Freunden und Verwandten ist rechtlich abgedeckt. Wenn es, wie es bei aktuellen Tauschbörsen geschieht, darüber hinausgeht, muss eine Abgabe den Verdienst der Künstler, Urheber wie Interpreten aber auch den Verdienst der Sekretärinnen, Bürokräfte und all der Mitarbeiter, die am Entstehen von Kultur beteiligt sind, gewährleisten.
Interessanterweise argumentiert man gerne mit Begriffe wie Zwangsabgabe, Abkassieren usw.
Das ist unglaubwürdig und soll wohl nur davon ablenken, dass man z. B. die Gehälter der vielen, die am Schaffen der Kultur beteiligt sind und sein müssen, schlichtweg nicht bezahlen will. Eine absolut unsolidarische und eingeschränkte Sicht auf die Realität.
Zudem gibt man sich auch gern klüger und aufgeklärter, als andere, fällt aber auf die Images und Inszenierungen à la Hollywood hinein Es werden die Bilder von reiche Kulutrindustrie vs. armer Musikfan heraufbeschworen. Doch die existenzielle Realität der meisten z. B. Musiker interessiert keinen. Wie Kinder am Regal mit Süßigkeiten will man online einfach nur noch haben. Es ist im Grunde ein Besitzdenken. Wenn man etwas haben will und ein anderer hat es geschaffen, muss man dafür etwas tauschen. Z. B. Geld.
(Richtig frühkindliche Erziehung nennt man das, was den meisten Usern fehlt.)
Für die Sicherstellung der Vergütung der am Kulturschaffen Beteiligten scheint mir die Geräteabgabe ein sinnvolles Mittel. Denn es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Nutzung der Devices als Empfangsdecvice, Player und Kopiergerät. Und diese Geräteabgabe ist im Verhältnis zum Nutzen gering.
Es bleibt mir auch bei diesen Argumenten noch die Frage, wieviele Songs ein Mensch denn so im Monat neu braucht, hören kann und sich diesen Liedern emotional nähern kann. Es ist vollkommen klar, dass heute auf den einzelnen Rechnern tausende Lieder liegen. Es zeichnet sich in diesen polemischen Kritiken an Vergütung für Kultur ein maßloses Besitzstreben und eine Gier à la Geiz ist geil ab. Das ist das Denken das bei den Wirtschaftstreibenden immer aufs heftigste kritisiert wird.
Also alles kopieren, weil man noch mehr besitzen will.
Es steht ja jedem frei, ein günstiges Instrument zu erwerben, und seine eigene Musik zu machen. Damit wäre sogar ein noch höherer Dopaminausstoß als beim einfachen Hören gewährleistet.
Ach so, das ist mühsam ... ?
Die Pläne der Grünen und anderer politischer Kräfte
(z. B. Piraten aber auch sogar bei Teilen der CDU (s. Dorothee Belz, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Netz- und Medienpolitik des CDU-Wirtschaftsrates und gleichzeitig Director Law and Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH)
sind ein klarer Angriff auf die Rechte der Kreativen.
Alle Versprechen einer Stärkung der Urheber, die im Beschluss der BDK Kiel zu lesen sind, scheinen wie Hohn, wenn das Urheberrecht zeitlich unangemessen – unter 50 bis 70 Jahre nach Ableben – (oder auch noch anders) eingeschränkt werden soll.
Zur Sache:
> Die altersorientierte zeitliche Beschränkung ist schlichtweg altersdiskreminierend.
– soll man im Alter keine Werke mehr erstellen und das geistige Eigentum vererben können? s. Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html
> Die Pläne der Reduzierung der Schutzfristen bzw. Urheberrechtsdauer verstoßen gegen Artikel 14 des Grundgesetzes. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
- Das Recht auf Vererben ist dort festgelegt.
Den Kritikern sei gesagt: Die dort festgelegte Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit/Gesellschaft kann z. B. für Musik o. Ä. nicht als Argument gelten, Künstler zu enteignen. Denn die psychische Funktion z. B. eines Liebesliedes kann ja auch von einem anderen Lied erfüllt werden – zudem ist durch Veröffentlichung ein Zugang des Werkes ja gewährleistet.
– Wenn jemand Vererben schlichtweg "scheiße" oder "kapitalistisch" findet, sollte doch die Frage erlaubt sein, ob auch schon mal an das Recht der Fürsorge und der Unterstützung der eigenen Familie, Mütter und Kinder, gedacht wurde.
s. Artikel 25 http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html
> Eine Reduzierung von geistigem Eigentum (in erster Linie zugunsten eines IT-Konzern-Oligopols) zu Content widerspricht eindeutig dem Anspruch auf Recht und Würde sowie der Forderung nach Brüderlichkeit. s. Artikel 1 http://www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html
– Brüderlichkeit baut auf Geben und Nehmen sowie Unterstützung der Schwächeren. Warum soll also die Minderheit der Kreativen in ihren Rechten zugunsten Stärkerer schlechter gestellt werden?
> Ja, die Digitalisierung entwickelt eine eigene Dynamik hinsichtlich des digitalisierten geistigen Eigentums. Doch eine Forderung (wie im BDK Beschluss) widerspricht ganz klar dem Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowohl Absatz 1 als auch 2.
Soweit einmal die von vielen jungen und nicht Familien gebundenen Menschen im Netz und vor TV-Kameras oft beschimpften Vorstellungen der alten Jahrhunderte.
Und natürlich kann – ich bin einmal so frei und mache das vor – ein freudiger Netzbegeisterter den Artikel 21 nehmen und sagen, die Abstimmung der Mehrzahl (Userverhalten) schafft das Recht. Demokratie ist also eine Frage der Quantität allein.
Das ist allerdings dann nicht mehr die bewusst gewählte Rechtsauffassung Europas.
Denn Europa kennt die Wahlergebnisse und Folgen einer derart reduzierten Sichtweise nur zu gut.
Der Begriff des Rechts ist eben kein quantitativer.
Wer sagt, dass das Verhalten der Vielen einfach Recht werden soll, der kann ja auch andere Rechtsverstöße und nicht nur (z. B. Musik) illegales Kopieren via illegaler Tauschbörsen legitimieren.
Wie wär's mit Steuerhinterziehung, Veruntreuung, Plagiaten bei Doktorarbeiten, Mobbing, Gewalt gegen andere Menschen in den unterschiedlichsten Formen ...
Ach so, das ist ja nur geistiges Eigentum, über das wir reden?
Gibt es nicht das REcht auf freie Berufswahl?
Ist es aber nicht ein Gegensatz, die Wissens- und Kommunikationsgesellschaft auszurufen, aber das Wesentliche, die geistigen Werke, bei hoher Nachfrage staatlich im Wert zu drücken?
Ja sogar Urheber zu enteignen und ein US-Buy-Out-System einzuführen, das aus geistigem Eigentum einen Warenwert erstellt.
(Bitte beachten: Finanzierung der Creativ Commons durch IT-Konzerne!)
Dies ist wirklich nur ein kurzes Schlaglicht auf die Situation, doch zum Abschluss muss hier einigen Mitgliedern der Grünen gesagt werden:
Wer Schutz- bzw. Urheberrechtszeiträume von 5 Jahren fordert, sollte sich überlegen, ob er nicht so ehrlich sein will, sich zum Zeitgeist-Movement zu bekennen und ob er nicht eine eigene Partei gründen will.
Ob man Bezüge von IT-Konzerne erhält oder schon von Konditionierung durch Internet- und Computernutzung abhängig ist (eindeutige seriöse Studie von Ministerien Südkorea), will niemand wirklich wissen.
Aber die Kreativen, die tatsächlich die Arbeit machen,
wollen – so glaube ich – wissen,
ob jetzt ein Maschinenrecht und die Gewinninteressen der IT-Konzerne
über das Recht der Menschen gestellt werden sollen.