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Bundesdelegiertenkonferenz

Die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Sie ist das oberste Organ.

09.09.10

Allgemeine Informationen zu den Bundesdelegiertenkonferenzen

Aufgaben

Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen.

Zusammensetzung

Von den 820 Delegierten der Bundesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind ca. 110 Delegiertenplätze den ostdeutschen Landesverbänden inkl. Ostberlin vorbehalten. Jedem Kreisverband steht im Verhältnis zu seiner Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten zu (min. 1). Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände. Bei der Wahl der Delegierten sind die Kreisverbände per Satzung aufgefordert, einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent zu gewährleisten. Die Bundesversammlung findet laut Satzung mindestens einmal im Jahr statt.

Beschlüsse

Alle Beschlüsse von Bundesversammlungen (BDKen) seit 2002 finden Sie in unserem Beschluss-Archiv.


Geschäftsordnung der Bundesversammlungen
(PDF)

Geschlechtergerechte Sprache

Die BDK in Nürnberg hat 2007 beschlossen, dass BDK-Anträge in geschlechtergerechter Form gestellt werden sollen. Wie das geht, hat unsere Bundesfrauenreferentin Claudia Schlenker hier zusammengestellt.

FAQ Antragsstellung

Fragen und Antworten für Mitglieder rund um die Antragsstellung finden sich hier.

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