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Seit Beginn der Diskussion um Internetsperren im Februar diesen Jahres stehe ich in einem intensiven Austausch zu dem Thema mit zahlreichen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie z.B. dem AK Zensur

Von Anfang an war meine Position die, dass der vorgeschlagene Weg der falsche ist. Sowohl die ersten Vorschlägen von Frau von der Leyen, als auch die späteren von der schwarz-roten Bundesregierung und die aktuellen der CDU/CSU und SPD Fraktion sind zurückzuweisen. Die vorgesehene Sperrung würde eine neue Rechtsstruktur einführen, die dem Bundeskriminalamt eine ihm nicht zustehende Rolle zuschreibt. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht der Machtaufteilung in unserem gewaltengeteilten Rechtsstaat. Diese angedachte, bedenkliche Rolle des Bundeskriminalamtes hat sich in keinem der Vorschläge geändert. Es hat kleine Verbesserungen gegeben, wenn man sie so nennen will, aber vereinbar mit unserem jetzigen Rechtssystem sind auch die aktuellen Vorschläge nicht.
Mit dem gerade verabschiedeten Gesetz wird der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur legitimiert. Die Grundlagen dieser Sperrinfrastruktur wurden bereits durch die Unterzeichnung der Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt mit den ISPs gelegt. Zum damaligen Zeitpunkt sollte das die rechtliche Basis für Sperren sein. Von dieser Idee von Frau von der Leyen wurde zum Glück Abstand genommen. Strafverfolgung auf Basis von Verträgen mit Unternehmen darf es in einem Rechtsstaat wie Deutschland nicht geben!
Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird jetzt ein Dammbruch vollzogen. Die Begehrlichkeiten, auch andere Inhalte zukünftig auf diese Sperrlisten zu stellen, sind zahlreich und weitreichend. Ein Spezialgesetz schafft da keine Rechtssicherheit, sondern wenn überhaupt nur eine gefühlte höhere Hürde. Bringen tut das aber herzlich wenig.
Die Diskussion um diese Gesetz macht auch deutlich: Die Debatte um den richtigen Weg im Kampf gegen Kinderpornographie muss weitergehen. Nur, weil ein falsches Gesetz beschlossen wurde, sind das Thema und das Problem nicht vom Tisch. Es muss weiter nach Antworten und Lösungen gesucht und die bereits gefundenen müssen weiter bearbeitet werden. Wie geht man mit Seiten um, die von den Host-Providern nicht gelöscht werden? Wie begegnet man den täglichen Umzügen von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten? Klar ist, die Aktionen der Bundesregierung helfen nicht, diese Probleme zu lösen. Sie sind in der Sache nicht wirksam und in der Konstruktion verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.
Diese Fragen und Probleme stehen nach wie vor im Raum. Das Abstimmungsverhalten hat gezeigt, dass wir Grüne für einen engagierten und vor allem wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie im digitalen Raum stehen, und dabei keine rechtswidrigen Placebo-Gesetze akzeptieren. Bei der jetzigen Abstimmung haben sich zwar auch grüne Abgeordnete enthalten, aber niemand hat dem Gesetz zugestimmt. Ich hätte mich klar gegen das Gesetz ausgesprochen. Dass es einige grüne Enthaltungen gab, spiegelt die breite Diskussion in der Gesellschaft wieder. Und die Abstimmung zeigt: Die Pläne der Bundesregierung finden keine grüne Zustimmung. Es gibt aber verschiedene Ideen, was der beste Weg zur Lösung des Problems ist. Das zeigen die 33 Nein und 15 Enthaltungen. In der Fraktion gab es offenbar abweichende Meinungen über den besten Weg. Doch haben wir Grüne auch als einzige Fraktion darauf gedrängt, eine namentliche Abstimmung zu machen. Selbst FDP und Linke waren nicht dafür zu haben, eine solche zu fordern. Wir haben nichts zu verbergen - auch wenn 15 Enthaltungen bei einigen Fragen aufwerfen oder Kritik auslösen. Wir wollten nicht - wie die Linke - zu einem Drittel nicht auftauchen. Das zeigt, wie wir Grüne mit dem Thema umgehen. Wir scheuen uns nicht davor, weiterhin Fragen zu stellen und den besten Weg zu suchen. Die Antwort haben wir noch nicht. Eines ist aber sicher: der Gesetzesvorschlag der Großen Koalition ist es nicht.
Die Diskussionen der letzten Tage und Wochen zeigen (auch bei uns Grünen): Es muss noch einiges an Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wie funktionieren technische Prozesse im Internet? Wie werden unterschiedliche Rechte in welchem Maße gegeneinander abgewogen? Deswegen sollte man diese Diskussion auch im Wahlkampf führen. Man sollte deutlich machen, auch vor Ort, wie es weitergehen soll.
Klar ist, den umfassenden Aufbau einer Sperrinfrastruktur, der eine Sperre von einer gezielten richterlichen Ausnahme zu einem tagtäglichen Prozess ohne jegliche Kontrolle werden lässt, darf es nicht geben. Damit wird ein technisches System installiert und ein rechtliches Verfahren zum Standard erhoben, welches nicht rechtsstaatlich kontrollierbar und damit nicht verantwortbar ist. Das Bundeskriminalamt darf nicht die Instanz sein, die entscheidet, ob eine Seite gesperrt werden soll oder nicht. Dazu bedarf es der vorherigen Entscheidung eines Richters oder eines Gerichtsverfahrens. Zudem soll das alles im Geheimen passieren. Gerade das ist - bei aller Notwendigkeit, den Missbrauch solcher Listen zu verhindern - in einem Rechtsstaat kein akzeptables Mittel zur Prävention von Straftaten.
Jetzt muss endlich umgesetzt werden, was in anderen Ländern auch schon funktioniert und praktiziert wird: Die umfangreiche Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Hier dürfen sich das Bundeskriminalamt und die Bundesregierung nicht verstecken. Weder hinter angeblichen internationalen Standards noch hinter dem Mehraufwand, der dafür betrieben werden muss. Dann muss die Bundesregierung dazu eben eine internationale Diskussion starten, dann muss sie den Stellenplan für diesen Bereich aufstocken. Das ist der politischer Wille, der hier gezeigt werden muss, wenn man glaubhaft Kinderpornographie im Internet bekämpfen möchte.
Was bleibt, nach diesem 18. Juni, ist ein mehr als schlechtes Gesetz - Ein fatales Zeichen der Schwächung unseres Rechtsstaats.
All das ist Motivation genug, um die Diskussion jetzt fortzuführen - vor Ort im Wahlkampf oder am 12. September bei der Groß-Demo in Berlin, und auch innerhalb der Grünen. Wir wollen die gute Formulierung aus unserem einstimmig beschlossenen Wahlprogramm durchsetzen. Dort heißt es:
"Die Filterung des Datenverkehrs sowie massenhafte und unbegründete Speicherorgien, wie die Vorratsdatenspeicherung, lehnen wir strikt ab. Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind."
Ich finds wirklich gut, wenn Bundesvorstand, Fraktionsspitze und Grüne Jugend klar gegen Internetsperren Position beziehen. Nur scheint das bei etlichen Bundestagsabgeordneten so nicht angekommen zu sein. Diese Leute haben den Ruf der Grünen bei mir und vielen anderen Wähler/innen nachhaltig geschädigt, insbesondere was den Stand der Grünen als "Bürgerrechts-Partei" angeht.
Nun stelle ich mir natürlich die Frage, ob es sich bei den "Enthalter/innen" um eine winzig-kleine Minderheit der Grünen-Mitglieder handelt, die zufällig komplett im Bundestag sitzt, oder ob größere Teile der Grünen so denken. In letzterem Fall sind die Grünen für mich unwählbar geworden.
Und ich werde dies auch sehr einfach überprüfen können: Ich werde mir die Kandidierenden auf den Listen zur Bundestagswahl ansehen. Falls sich "Enthaltungs-Kandidierende" auf den vorderen Listenplätzen befinden, scheint die "Wir sind nicht gegen Sperren"-Fraktion bei den Grünen doch eine recht starke Unterstützung zu haben (ich nenne dies extra so provokant, weil im Beitrag zum hunderttausendsten Mal betont werden musste, dass diese Leute nicht dafür waren. Stimmt, aber deswegen erlaube ich mir auch zu betonen, dass sie ebensowenig dagegen waren!). In diesem Fall sind die Grünen für mich bei dieser Bundestagswahl gestorben!
P.S.: Terpe zeigt mit seiner Begründung übrigens nur seine Inkompetenz, nämlich dass er auf Zensursulas genialen Schachzug, ein Zensurgesetz mit dem Totschlag-Thema Kinderpornographie zu verknüpfen, voll reingefallen ist! Danke - auch solche Bundestagsabgeordnete kann ich verzichten!
Hallo Wolfgang
Da es im Zuge des Abstimmungsverhaltens unserer Bundestagsfraktion zu Unklarheiten gekommen ist, möchten wir verschiedene Punkte festhalten:
Die Position des Bundesvorstands, der Fraktionsspitze und der Grünen Jugend ist eindeutig: Internetsperren helfen im Kampf gegen Kinderpornographie nicht weiter, sondern höhlen unsere Bürgerrechte aus. Cem Özdemir betont dies noch einmal und sagt, wie es besser geht: http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/keine-netzsperren.html. Auch unsere Bundesdelegierten – also die Vertreter unserer Kreisverbände – haben sich dazu im Bundestagswahlprogramm eindeutig positioniert: "Die Filterung des Datenverkehrs sowie massenhafte und unbegründete Speicherorgien, wie die Vorratsdatenspeicherung, lehnen wir strikt ab. Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind."
Bei der Abstimmung im Bundestag haben sich zwar grüne Abgeordnete enthalten, aber niemand hat dem Gesetz zugestimmt. Das Abstimmungsverhalten hat gezeigt, dass wir Grüne für einen engagierten und vor allem wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie im digitalen Raum stehen, und dabei keine rechtswidrigen Placebo-Gesetze akzeptieren. Das Enthaltungen keine Zustimmung zu den Plänen der großen Koalition sind, müsste eigentlich klar sein. Dr. Harald Terpe MdB hebt dies aber nochmal hervor und begründet seine Enthaltung wie folgt: „Es lag nicht in meiner Absicht, Zweifel darüber aufkommen zu lassen, dass ich diese Art der bürgerrechtsfeindlichen Internetpolitik ablehne. [...] Als Vater von fünf Kindern wollte ich mit meiner Enthaltung darauf hinweisen, dass längst noch nicht alles getan wird, um ein so widerliches Verbrechen wie Kinderpornographie im Internet entschieden zu bekämpfen. Dabei muss der Grundsatz ‚Löschen statt Sperren‘ im Vordergrund stehen. Die geplante Sperrinfrastruktur ist für die Bekämpfung dieser Art von Kriminalität unbestritten der falsche Weg.“ (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_harald_terpe-650-6067--a180.html)
Da es bei uns keinen Fraktionszwang gibt, respektieren wir diese Entscheidung und denken, dass diejenigen, die Freiheit im Netz fordern auch die Entscheidungsfreiheit von Mandatsträgern respektieren sollten. Auch wenn unsere Position als Partei mehr als deutlich bei dieser Frage ist. Wir denken auch, dass eine Enthaltung ein ehrlicherer Weg ist, als sich durch Abwesenheit der Entscheidung und damit anscheinend auch der Kritik zu entziehen, so wie es einige Abgeordnete der FDP und vor allem der Linksfraktion gemacht haben. Die grüne Fraktion hat übrigens als einzige Faktion darauf gedrängt, eine namentliche Abstimmung zu machen. FDP und Linke waren nicht dafür zu haben. Das zeigt, wie wir Grüne mit dem Thema umgehen.
Wir scheuen uns nicht davor, weiterhin Fragen zu stellen und den besten Weg zu suchen. Alle die sich daran beteiligen möchten, laden wir dazu ein. In allen grünen Arbeitskreisen – insbesondere in den Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften Demokratie & Recht (http://lnk.nu/gruene-bag.de/xge) – ist die Mitarbeit auch von Nichtparteimitgliedern ausdrücklich erwünscht. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.
Viele Grüße
Tobias
sich schon vorher in etwa festlegen, sonst gilt das Wort von Bärbel Höhn von vor Jahren etwa: "Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.!"
So vergesslich (dämlich) ist der Wähler auch nicht.
Die Linke mit ihrem unsäglichen Oskar Lafonatine darf kein Partner werden. Der wollte vor vier Jahren sogar zur Holocaustleugnerkonferenz nach Teheran/Iran. reisen "..um die Schnittstellen zwischen dem Islam und linker Politik auszuloten".- Nur Gysi hatte ihn daran gehindert.